Aufgrabungsrichtlinien treten am 01.03.2024 in Kraft.


Die Richtlinien sollen zum einen dazu dienen, die Abwicklung, technische Ausführung, Abnahme und Gewährleistung der Baumaßnahmen zu optimieren und zum anderen einen verbindlichen Leitfaden für die Vorgehensweise bei Aufgrabungsarbeiten im Bereich der gemeindlichen Straßen darstellen.