Dolmetscher und Übersetzer bei Behörden und Gerichten; Beantragung einer vorübergehenden Eintragung in die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank durch EU-Bürger

Oft werden für ausländische Urkunden, Übersetzungen von einem, in der Bundesrepublik Deutschland, öffentlich bestellten und allgemein vereidigten Übersetzer verlangt. Auch ist für manche Amtshandlungen ein offizieller Dolmetscher notwendig.

Die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank hilft Ihnen bei der Suche.

Bitte achten Sie darauf, dass bei Dokumenten eine Kopie der Originalurkunde fest mit der Übersetzung verbunden ist.

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Ansprechpersonen
  • Sachbearbeitung Standesamt und Friedhofsverwaltung
  • Leitung Abteilung 1.2 - Standesamt und Soziales
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Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage
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Sonstiges
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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu