Oft werden für ausländische Urkunden, Übersetzungen von einem, in der Bundesrepublik Deutschland, öffentlich bestellten und allgemein vereidigten Übersetzer verlangt. Auch ist für manche Amtshandlungen ein offizieller Dolmetscher notwendig.
Die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank hilft Ihnen bei der Suche.
Bitte achten Sie darauf, dass bei Dokumenten eine Kopie der Originalurkunde fest mit der Übersetzung verbunden ist.