Ehename; Erklärung

Die Ehegatten können bestimmen, ob und welchen gemeinsamen Ehenamen sie führen möchten. Diese Erklärung kann bei der Eheschließung oder zu jedem späteren Zeitpunkt abgegeben werden. Zum Ehenamen kann der Geburtsname eines Ehegatten oder der zur Zeit der Erklärung geführte Name eines Ehegatten bestimmt werden.


Der Ehegatte, dessen Name nicht zum Ehenamen wurde, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder dem zum Zeitpunkt  geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dazu ist eine entsprechende Erklärung beim Standesamt erforderlich.



Bestimmen die Ehegatten keinen gemeinsamen Ehenamen, so behalten sie ihren zur Zeit der Eheschließung geführten Namen.

Ist ein Ehegatte Ausländer, kann die Namensführung in der Ehe völlig anders aussehen. Denn andere Staaten haben meist auch ein anderes Namensrecht. Auskunft erteilt das Standesamt am Wohnort oder das Standesamt, bei dem die Eheschließung angemeldet wird.

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Ansprechpersonen
  • Sachbearbeitung Standesamt und Friedhofsverwaltung
  • Leitung Abteilung 1.2 - Standesamt und Soziales
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Formulare & Online-Prozesse
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Kosten/Leistung

Die Erklärung über die Führung eines Ehenamens und die Erklärung über die Führung eines Begleitnamens, die bei der Eheschließung abgegeben wird, ist gebührenfrei. Werden diese Erklärungen nicht bei der Eheschließung, sondern erst später abgegeben, wird jeweils eine Gebühr von 30,00 EUR erhoben.

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Sonstiges
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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu