Sie wollen aus besonderem Anlass ein privates Feuerwerk abbrennen?
Dafür brauchen Sie außerhalb von Silvester eine Genehmigung. In besonderen Einzelfällen können Familienfeste, beispielsweise der 90. oder 100. Geburtstag, Gnadenhochzeit, Kronjuwelenhochzeit, Eichenhochzeit, Vereins- oder Firmenjubiläen wie ein 100-jähriges Bestehen in Frage kommen. Letztlich ist es eine Ermessensentscheidung der jeweils zuständigen Behörde, die sich auf besondere Einzelfälle beschränken soll. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht nicht.
Diese Genehmigung können Sie nur für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ("Silvesterfeuerwerk") erhalten
Sie müssen die Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerks in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zu einem Flugplatz und in einer Höhe von mehr als 300 m beim zuständigen Luftamt beantragen.
Bitte stellen Sie den Antrag mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Abbrennen.
20 EUR