Feuerwerkskörper; Beantragung der Erlaubnis zum Aufstieg

Sie wollen aus besonderem Anlass ein privates Feuerwerk abbrennen?

Dafür brauchen Sie außerhalb von Silvester eine Genehmigung. In besonderen Einzelfällen können Familienfeste, beispielsweise der 90. oder 100. Geburtstag, Gnadenhochzeit, Kronjuwelenhochzeit, Eichenhochzeit,  Vereins- oder Firmenjubiläen wie ein 100-jähriges Bestehen in Frage kommen. Letztlich ist es eine Ermessensentscheidung der jeweils zuständigen Behörde, die sich auf besondere Einzelfälle beschränken soll. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht nicht.

Diese Genehmigung können Sie nur für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ("Silvesterfeuerwerk") erhalten

Sie müssen die Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerks in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zu einem Flugplatz und in einer Höhe von mehr als 300 m beim zuständigen Luftamt beantragen.

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Ansprechperson
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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen
  • Eine Erlaubnis kann nach pflichtgemäßem Ermessen erteilt werden, wenn von der beantragten Nutzung des Luftraums keine Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.
  • Das Feuerwerk darf nur auf Privatgrund stattfinden. Das Einverständnis des Eigentümers muss vorliegen.
  • Es dürfen sich in unmittelbarer Nähe keine Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altenheime sowie brandempfindliche Gebäude oder Anlagen befinden.
  • Die für das Abbrennen der pyrotechnischen Gegenstände verantwortliche Person muss mindestens 18 Jahre alt sein.
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Frist/Dauer

Bitte stellen Sie den Antrag mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Abbrennen.

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Kosten/Leistung

20  EUR

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Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
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Sonstiges
Formulare
  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu