Hat eine Person mehrere Vornamen, kann beim Standesamt die Reihenfolge der Vornamen geändert werden. Dies wird insbesondere dann gewünscht, wenn der Rufnahme nicht der erste Vorname ist. Es ist aber zu beachten, dass ein mit Bindestrich zusammengesetzter Name als ein Vorname gilt und nicht umgedreht werden kann.
Nach der Auflösung der Ehe durch Tod oder Scheidung können Ehegatten ihren Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen (z. B. aus einer früheren Ehe) wieder annehmen.
Weitere Infos finden Sie unter Ehename.
Sie sind eingebürgert und führen einen Namen nach ausländischem Recht, dann können Sie Ihren Namen an das deutsche Recht angleichen. Für nähere Informationen bitten wir Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen.
Vor - und Familiennamen können auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund anerkannt werden kann und das öffentliche Interesse nicht entgegensteht. Bitte wenden Sie sich an das Landratsamt München.