Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen sowie den öffentlichen Verkehrsgrund in ihrem Gemeindegebiet. Eine Sondernutzung liegt vor, wenn öffentlicher Grund über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird (z.B. Aufstellung von Infoständen, Verteilung von Flyern etc., Warenauslagen vor den Geschäften, Freischankflächen etc.) Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis.

Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).

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Ansprechpersonen
  • Sachbearbeitung Einwohnermeldeamt / stellvertretende Sachbearbeitung Gewerbe und Veranstaltungen
  • Sachbearbeitung Gewerbe und Veranstaltungen
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Sonstiges
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Satzungen
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Zugehörigkeit zu