Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.
Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben oder dieser gestohlen wurde, sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend bei einer deutschen Polizeidienststelle anzuzeigen. Die polizeiliche Verlustanzeige ist für die Ausstellung eines neuen Reisepasses zwingend erforderlich.
Wichtige Hinweise:
Der Antrag auf einen neuen oder vorläufigen Reisepass muss persönlich im gestellt werden. Dafür ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Sie müssen beim Antrag die Verlustanzeige der Polizei vorlegen.
Falls Sie im Besitz eines gültigen Personalausweises sind, können Sie mit dem Antrag auf einen neuen Reisepass ggf. noch etwas warten – möglicherweise wird der verlorene Pass wieder aufgefunden oder bei der Polizei abgegeben.
Bitte beachten Sie: Alle deutschen Staatsangehörigen benötigen bei Auslandsreisen ein gültiges Reisedokument. Für viele Länder genügt der Personalausweis, für andere ist ein Reisepass erforderlich.
Wird eine Anzeige bei der Passbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Trotz einer Anzeige zum Wiederauffinden des Passes kann es dazu kommen, dass ausländische Behörden einen als wiedergefunden gemeldeten Pass für die Nutzung in ihrem Land nicht anerkennen oder ihn einziehen. Deshalb wird empfohlen, bei Verlust oder Diebstahl des Passes einen neuen Pass zu beantragen.