Sterbefall im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Sterberegister

Wenn eine in Unterhaching gemeldete Person im Ausland verstorben ist, bitten wir Sie um Vorlage einer Sterbeurkunde im Original und mit Übersetzung bei uns im Standesamt. Wir veranlassen dann die gesetzlich erforderlichen Mitteilungspflichten, z. B. zum Einwohnermeldeamt, Nachlassgericht und Finanzamt.

Ein Sterbefall im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn die im Ausland verstorbene Person die deutsche Staatsangehörigkeit besaß.

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt den Sterbefall, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin den Sterbefall.

^
Ansprechpersonen
  • Sachbearbeitung Standesamt und Friedhofsverwaltung
  • Leitung Abteilung 1.2 - Standesamt und Soziales
^
Formulare & Online-Prozesse
^
Erforderliche Unterlagen

Wir beraten Sie gerne.

^
Kosten/Leistung

Nachbeurkundung im Sterberegister: 50,00 EUR

Sterbeurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: 12,00 EUR

^
Informationsmaterial
^
Zugehörigkeit zu