Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung

Allgemeine Informationen:

Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist eine Anerkennung der Vaterschaft notwendig.
Damit die Anerkennung wirksam werden kann, muss die Mutter des Kindes zustimmen.

Die Anerkennung ist schon vor der Geburt des Kindes möglich und zu empfehlen.

Die Anerkennung der Vaterschaft können Sie bei uns im Standesamt beurkunden lassen. Da hierzu die Zustimmung der Mutter erforderlich ist, kommen Sie bitte gemeinsam nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Falls Sie anschließend ein gemeinsames Sorgerecht für Ihr Kind beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an das zuständige Jugendamt.

^
Ansprechpersonen
  • Sachbearbeitung Standesamt und Friedhofsverwaltung
  • Leitung Abteilung 1.2 - Standesamt und Soziales
^
Rechtsgrundlage

§ 1594 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 59 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

^
Zugehörigkeit zu