Einfahrtsgenehmigungen Friedhof

Auf dem Friedhof Unterhaching können nach der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (DLRL-EU) Dienstleistungen erbracht werden, die im Zusammenhang mit Gestaltung und Instandhaltung von Grabstätten erforderlich sind.

Gewerbliche Arbeiten an den Grabstätten durch Bildhauer, Steinmetze, Kunstschmiede und Gärtner dürfen nur nach vorheriger gebührenpflichtiger Genehmigung der Friedhofsverwaltung ausgeführt werden.

Die Genehmigung kann wahlweise als Einzelgenehmigung oder als Jahresgenehmigung erteilt werden. Die Jahresgenehmigung gilt immer für das Kalenderjahr.

Der Gewerbetreibende erhält einen Berechtigungsschein und ist dem Friedhofspersonal auf Verlangen vorzuzeigen.

Dienstleister können die Friedhofswege zur Ausübung ihrer Tätigkeiten mit geeigneten Fahrzeugen nur die Hauptwege befahren. Schritttempo ist einzuhalten.

Bei Beendigung oder Unterbrechung der Tagesarbeit sind die Grabstätten wieder in einen ordnungsgemäßen, sauberen und verkehrssicheren Zustand zu versetzen.

Die Gewerbetreibenden und ihre Bediensteten haben die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten. Die Gewerbetreibenden haften für alle Schäden, die sie oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit schuldhaft verursachen.

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Ansprechperson
  • Sachbearbeitung Standesamt und Friedhofsverwaltung
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Erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag, gerne auch per Mail.

Bitte mit Angabe für wie viele Fahrzeuge eine Einfahrtsgenehmigung ausgestellt werden soll.

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Kosten/Leistung

100,00 € für die Jahresgenehmigung

15,00 € für die Einzelgenehmigung (auch Tagesgenehmigung)

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Satzungen
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Zugehörigkeit zu