Befreiung von der Gurtpflicht oder Helmpflicht
Wer aus gesundheitlichen Gründen keinen Sicherheitsgurt anlegen oder keinen Schutzhelm tragen kann, benötigt dafür eine Befreiung.
Der Antrag auf Gurt- oder Helmbefreiung muss schriftlich gestellt werden.
Sie können die Befreiung per Post oder persönlich beantragen.
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Sachbearbeitung Mobilität / Straßenverkehrsrecht
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Formular & Online-Prozess
- Gurtbefreiungen sind nur möglich, wenn medizinische Gründe vorliegen und ein Arzt die Gurtbefreiung befürwortet oder wenn die Körpergröße weniger als 1,50 Meter beträgt.
- Helmbefreiungen sind nur möglich, wenn medizinische Gründe vorliegen und ein Arzt die Helmbefreiung befürwortet.
Wenn Sie den Antrag per Post schicken:
- Personalausweis oder Reisepass (in Kopie)
- Antrag
- Ärztliche Bescheinigung, dass aus medizinischen Gründen eine Befreiung von der Gurt- oder Helmpflicht erforderlich ist.