Befreiung von der Gurtpflicht oder Helmpflicht

Wer aus gesundheitlichen Gründen keinen Sicherheitsgurt anlegen oder keinen Schutzhelm tragen kann, benötigt dafür eine Befreiung.

Der Antrag auf Gurt- oder Helmbefreiung muss schriftlich gestellt werden.

Sie können die Befreiung per Post oder persönlich beantragen.

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Ansprechpersonen
  • Sachbearbeitung Mobilität / Straßenverkehrsrecht
  • Sachbearbeitung Mobilität / Straßenverkehrsrecht
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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen
  • Gurtbefreiungen sind nur möglich, wenn medizinische Gründe vorliegen und ein Arzt die Gurtbefreiung befürwortet oder wenn die Körpergröße weniger als 1,50 Meter beträgt.
  • Helmbefreiungen sind nur möglich, wenn medizinische Gründe vorliegen und ein Arzt die Helmbefreiung befürwortet.
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Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie den Antrag per Post schicken:

  • Personalausweis oder Reisepass (in Kopie)
  • Antrag
  • Ärztliche Bescheinigung, dass aus medizinischen Gründen eine Befreiung von der Gurt- oder Helmpflicht  erforderlich ist.
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Rechtsgrundlage

Straßenverkehrs-Ordnung

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Zugehörigkeit zu