Jede Aufgrabung einer Verkehrsfläche stellt eine dauerhafte Störung der Lagerungsdichte, der Schichtenfolge und des Schichtenverbundes der Verkehrsflächenbefestigung dar. Eine durch eine Aufgrabung bedingte Beschädigung oder schnellere Abnutzung einer Straße verursacht Kosten, welche die Gemeinde Unterhaching als Baulastträger und Eigentümer der Straßen zu tragen hat.
Die folgenden Richtlinien sollen zum einen dazu dienen, die Abwicklung, technische Ausführung, Abnahme und Gewährleistung der Baumaßnahmen zu optimieren und zum anderen einen verbindlichen Leitfaden für die Vorgehensweise bei Aufgrabungsarbeiten im Bereich der gemeindlichen Straßen darstellen.
Sie wurden auf der Grundlage der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) und der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen (ZTV A-StB 12) erstellt und gelten verbindlich für Aufgrabungen, die dem Bau, der Unterhaltung und der Änderung von Ver- und Entsorgungseinrichtungen von Leitungsträgern dienen, sowie für sonstige Aufgrabungsarbeiten in Verkehrsflächen durch Dritte (z.B. zur Herstellung von Grundstückszufahrten, Bordsteinabsenkungen etc.) im Gemeindegebiet Unterhaching.
Diese Genehmigung ist zusätzlich und vorab zu einer verkehrsrechtlichen Anordnung erforderlich.
Antrag Aufgrabungsrichtlinie
mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Baubeginn
Aufgrabungsrichtlinien der Gemeinde Unterhaching für das Aufgraben von Straßen, Wegen, Plätzen und Grünanlagen im Gemeindegebiet