Die als ELStAM gespeicherte Steuerklasse können Sie bei Ihrem Finanzamt ändern lassen.
Bei Eheschließungen im Laufe des Kalenderjahres wird bei Ehegatten automatisch die Steuerklassenkombination IV/IV gebildet. Die Ehegatten können gemeinsam eine Änderung der automatisch gebildeten Steuerklassenkombination IV/IV in III/V oder IV/IV mit Faktor (§ 39 f EStG) beantragen.